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Ausführliches zu Urheberrecht und Datenschutz
Netzwerk-digitale-Schule Fortbildung. z.B.: Digitale Kopien (Scans) von Unterrichtswerken dürfen nur von analogen (gedruckten) Vorlagen angefertigt werden und nur, wenn die Werke ab dem Jahr 2005 erschienen sind. Die Vervielfältigungen dürfen nur von den Lehrkräften für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch hergestellt und an ihre eigenen Schüler verteilt werden. ... und mit privaten Netflix-Accounts im Unterricht Filme zeigen - ist nicht rechtlich korrekt
Hinweise zum Urheberrecht als Video
Erfahre in diesem Video, was du beachten musst, wenn du Unterrichtsmaterial erstellst. #urheberrecht | TIME STAMPS | 0:00 - Einleitung 0:47 - Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien im Internet 2:13 - Stock-Medien 2:51 - Creative Common 5:19 - Fazit von 45minuten
Musik in sozialen Medien (1)
Sie sollten daher, wenn Sie rechtlich auf der sicheren Seite sein wollen, keine Musik für Instagram (besonders dann nicht, wenn diese im Hintergrund läuft und nicht über die entsprechenden Tools eingebunden wird) nutzen, für die Sie die entsprechenden Nutzungsrechte nicht haben.
Musik in sozialen medien (2)
Instagram-Musikbibliothek nur eingeschränkt nutzbar Wer auf Instagram Musik von Instagram selbst einbinden möchte, sollte daher einen Blick auf die Insta-Nutzungsbedingungen werfen. Dort heißt es, dass Musik aus der lizenzierten Musikbibliothek genutzt werden darf. Allerdings gibt es folgende Einschränkung: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen.“ Als Grund werden Vereinbarungen mit den Rechteinhabern genannt, die die Verwendung der Musik „lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung“ beschränken. Daher darf die Musikbibliothek tatsächlich nur für private Zwecke verwendet werden. Diese Einschränkung sollte auch auf gar keinen Fall umgangen werden
Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft: Das gilt ab dem 1. März 2018.
§ 60a Unterricht und Lehre
Urheberrechtsgesetz § 60a Unterricht und Lehre. 15% eines größeren Werkes - alles von Werken geringen Umfanges